Städtebaulicher Entwurf (~ 1,4 ha) zur Entwicklung eines neuen Wohngebiets am südlichen Ortsrand von Heitersheim. Ausarbeitung in mehreren Varianten. Für die favorisierte Variante 4 wird im nachfolgenden der Bebauungsplan „Erbrain IV – Ost“ nach § 13b BauGB als baurechtliche Grundlage aufgestellt.