Durch die altersbedingte Betriebsaufgabe einer Straußenwirtschaft und den Abriss des großen landwirtschaftlich genutzten Gebäudes ergibt sich ein Innenentwicklungspotenzial im zentralen Innenstadtbereich von Heitersheim, welches wohnbaulich nachgenutzt werden soll. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans nach § 13a BauGB wird die baurechtliche Grundlage geschaffen.